Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde nicht nur mit neuen Verpflichtungen für Arbeitgeber ergänzt, ihre Anwendung wurde auch bis 24.11.2021 verlängert.
Laut BMAS gilt wie bisher und auch weiterhin:
→ Betriebliche Hygienepläne sind zu erstellen und zu aktualisieren, umzusetzen sowie in geeigneter Weise [...]