SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung: Grundsätzlich 2x / Woche Tests für Mitarbeiter*innen

Arbeitgeber sind nun verpflichtet, generell allen Mitarbeiter*innen, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßig 2 Schnell- oder Selbstests pro Woche anzubieten.

Informationen zur Dritten Änderungsverordnung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Die am 13.04.2021 vom Bundeskabinett beschlossene 2. Änderungsverordnung der Corona-ArbSchV besagt: “Für alle [...]

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