Arbeitgeber sind nun verpflichtet, generell allen Mitarbeiter*innen, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßig 2 Schnell- oder Selbstests pro Woche anzubieten.
Informationen zur Dritten Änderungsverordnung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Die am 13.04.2021 vom Bundeskabinett beschlossene 2. Änderungsverordnung der Corona-ArbSchV besagt: “Für alle [...]