Corona-Arbeitsschutzverordnung: Neue Verpflichtungen für Arbeitgeber

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde nicht nur mit neuen Verpflichtungen für Arbeitgeber ergänzt, ihre Anwendung wurde auch bis 24.11.2021 verlängert.

Laut BMAS gilt wie bisher und auch weiterhin:

→ Betriebliche Hygienepläne sind zu erstellen und zu aktualisieren, umzusetzen sowie in geeigneter Weise [...]

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