Corona-Infos für Niedersachsen

Hier finden Sie offizielle Links mit Regelungen, Verhaltensmaßnahmen und Infos zu CoViD19 für das Bundesland Niedersachsen

Aktuelles

Update 04.05.2021

Die Vorschriften der Landesregierung werden bis 9. Mai 2021 verlängert. Niedersächsische Corona-Verordnung – Lesefassung (gültig ab 24. April 2021) – mit markierten Änderungen

Die Regelung nimmt nun auch Verkaufsstellen für Schnittblumen, Topfblumen und Topfpflanzen sowie für Blumengestecke und Grabschmuck sowie des gärtnerischen Facheinzelhandels wie Gärtnereien, Gartencenter und Gartenmärkte von der Schließung aus. Die in den genannten Verkaufsstellen angebotenen Waren sind Güter des täglichen Bedarfs und die Öffnung der in der Regel kleinteilig aufgestellten Verkaufsstellen eröffnet voraussichtlich kein gravierend erhöhtes Infektionsrisiko. Aus Gründen der Gleichbehandlung sind Wochenmärkte sowie Einrichtungen landwirtschaftlichen Direktverkaufs und Hofläden
entsprechend einzubeziehen.

Zulässig ist auch die Auslieferung jeglicher Waren auf Bestellung sowie deren Verkauf im Fernabsatz zur Abholung bei kontaktloser Übergabe außerhalb der Geschäftsräume unter Wahrung des Abstandsgebots nach § 2 Abs. 2 Satz 1. 4.

Wo findet man die gültigen Inzidenzen: Eine Übersicht über die für die „Bundes-Notbremse“ maßgeblichen Daten des Robert Koch-Instituts zu den Inzidenzen in den Kreisen oder kreisfreien Städten gibt es hier: www.rki.de/inzidenzen.

Aktuelle Informationen des Landes

Links der offiziellen Behörden, Kammer und Verbänden

Vorschriften der Landesregierung

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung mit FAQs

Landesportal Niedersachsen

IHK Niedersachsen

Wirtschaftsministerium Niedersachsen

Info des Kultusministeriums in Niedersachsen zur Lage der Schulen / Berufsschulen

LWK Niedersachsen – Corona Link

FDF Landesverband Niedersachsen (für Verbandsmitglieder)

Archiv

Änderungsverordnung zur Corona-Verordnung vom 13. Februar 2021:
Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung und der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung – gültig ab 13. Februar 2021 (mit Begründung)

Laut Presseinformation der Niedersächsischen Landesregierung vom 10.02.2021 dürfen “Verkaufsstellen für Pflanzen und Blumen” zum 13.02.2021 wieder öffnen. Eine aktualisierte Verordung ist noch ausstehend.

Corona-Verordnung ab 16.12.2020:

Update 04.04.2020

Auch Blumengeschäfte dürfen öffnen seit diesem Wochenende (04.04.) wieder öffnen. Sehen Sie hier auf der folgenden Seite Details

Corona-Nachrichten WDR 01.04.2020

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