Hier finden Sie offizielle Links zu Regelungen, Verhaltensmaßnahmen und Infos zu CoViD19 für das Bundesland Hessen:
Aktuelles
Update 04.05.2021
Regelungen FAQs Stand 24.04.2021 als Übersicht
Einkaufen / Einzelhandel: Bei Inzidenz über 100 gilt die Bundesnotbremse.
Öffnen dürfen u. a. Blumenfachgeschäfte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Sie dürfen nur ihr übliches Sortiment verkaufen. Dabei müssen Abstände eingehalten werden und die Kunden müssen in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen.
Nach § 1b CoKoBeV steht ein vollständiger Impfschutz der Negativtestung gleich.
Wo findet man die gültigen Inzidenzen: Eine Übersicht über die für die „Bundes-Notbremse“ maßgeblichen Daten des Robert Koch-Instituts zu den Inzidenzen in den Kreisen oder kreisfreien Städten gibt es hier: www.rki.de/inzidenzen.
Offizielle Links der Behörden, Kammern und Verbände
Info des Kultusministeriums in Hessen zur Lage der Schulen / Berufsschulen
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
IHK Industrie- und Handelskammer Hessen (Checkliste Liquidität)
Timeline der Maßnahmen der Landesregierung bis 21.12. mit Pressemeldung vom 21.12. zu Blumenläden: “Weiterhin wurde klargestellt, dass Verkaufsstellen für Schnitt- und Topfblumen sowie für Blumengestecke und Grabschmuck für den Publikumsverkehr öffnen dürfen. Dazu gehören demnach nicht nur Blumenläden und Blumenstände (auch auf Wochenmärkten), sondern auch Gartenfachmärkte und Gärtnereien, soweit zulässige Sortimente überwiegen.”
Archiv
Auslegungshinweise als PDF-Downloadversion – gültig ab 19.02.2021
Kabinetts-Beschlüsse im Anschluss an die Bund-Länder-Beratungen (Stand 04.03.2021)
Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus vom 15.12.2020
Pressemitteilung vom 14.12.2020
Aktuelle Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Stand: 26.11.2020)
Regeln vom 13.08. im Umgang mit de Corona-Pandemiecorona-pandemie
Update 31.05.2020
Info von der IHK-Seite (siehe unten) –
Beantragung Corona-Soforthilfe Hessen endete am 31.05.2020