Hier finden Sie offizielle Links zu Regelungen, Verhaltensmaßnahmen und Infos zu CoViD19 für Berlin und Brandenburg
Update 04.05.2021
Wo findet man die gültigen Inzidenzen: Eine Übersicht über die für die „Bundes-Notbremse“ maßgeblichen Daten des Robert Koch-Instituts zu den Inzidenzen in den Kreisen oder kreisfreien Städten gibt es hier: www.rki.de/inzidenzen.
Aktuelles Berlin
Die Verordnung gilt bis 16. Mai 2021:
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
Erlaubt nach § 15 Einzelhandel, Märkte: (1) Verkaufsstellen im Sinne des Berliner Ladenöffnungsgesetzes vom 14. November 2006 (GVBl. S. 1045), das zuletzt durch das Gesetz vom 13. Oktober 2010 (GVBl. S. 467) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung dürfen nur für Kundinnen und Kunden für im Vorfeld gebuchte Termine für einen fest begrenzten Zeitraum geöffnet werden. Für die Öffnung nach Satz 1 gilt ein Richtwert von insgesamt höchstens einer Kundin oder einem Kunden pro 40 Quadratmetern Verkaufsfläche. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für den Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke, Tabakprodukte, Schreibwaren, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und Tierbedarf, Apotheken, Einrichtungen zum Erwerb von Sanitätsbedarf sowie von Hör- und Sehhilfen, Drogerien, Reformhäuser, Tankstellen, Babyfachmärkte, Blumengeschäfte, Gartenmärkte, Abhol- und Lieferdienste und Wochenmärkte mit Beschränkung auf die für den Einzelhandel zugelassenen Sortimente, gewerblichen Handwerkerbedarf und Fahrrad- und Kfz-Werkstätten.
Abhol- und Lieferdienste (nicht weiter definiert) unter Einhaltung der Hygieneregeln
Aktuelles Brandenburg
Grundlage der aktuellen Corona-Regeln in Brandenburg sind die Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (7. SARS-CoV-2-EindV) des Landes und der Paragraphen 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) des Bundes (sogenannte Bundes-Notbremse).
Aktuelle Corona-Informationen für Brandenburg
Für Gartenmärkte und Floristikbetriebe entfällt die 50-Prozent-Regel zur Außenverkaufsfläche. Dies ist insbesondere für kleinere Blumenläden wichtig. Abhol- und Lieferdienste von telefonisch oder online bestellten und bezahlten Waren, Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden).
Links zu offiziellen Behörden
Aktuelle Informationen für Berlin
Verordnung zur Eindämmung von Corona – Stadt Berlin
IHK Berlin – Corona-Themen für Unternehmer
Info zur Lage der Schulen / Berufsschulen in Berlin
Orientierungshilfe für Gewerbe und Handel in Berlin
Gartenbauverband Berlin Brandenburg (Für Mitglieder zum Einloggen, mit und ohne öffentliche Hinweise auf Corona auf der Startseite)
FDF Berlin Brandenburg (Für Mitglieder zum Einloggen, mit und ohne öffentliche Hinweise auf Corona auf der Startseite)
Abhol- und Lieferdienste (nicht weiter definiert)
Links zu offiziellen Behörden und Verbänden
Infos zur Lage der Schulen / Berufsschulen des MBJS in Brandenburg
Gartenbauverband Berlin Brandenburg (Für Mitglieder zum Einloggen, mit und ohne öffentliche Hinweise auf Corona auf der Startseite)
FDF Berlin Brandenburg (Für Mitglieder zum Einloggen, mit und ohne öffentliche Hinweise auf Corona auf der Startseite)
ARCHIV
Fünfte Verordnung zur Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Gesetz- und Verordnungsblatt ab 16.12.2020
6. Eindämmungsverordnung Stand 12.2.2021 mit PDF-Downloads
Verordnung Berlin gültig ab 16.12.2020