CORONA Infos für Hamburg

Hier finden Sie offizielle Links zu Regelungen, Verhaltensmaßnahmen und Infos zu CoViD19 für Hamburg

Aktuelles

Update: 04.05.2021

Die neuen Regelungen zur Corona-Notbremse im Bundes-Infektionsschutzgesetz sind seit 24. April 2021 in Kraft. Die wesentlichen Bestimmungen galten in Hamburg bereits seit dem Osterwochenende. Sie haben mit einem zuletzt stetigen Rückgang der Inzidenz Wirkung gezeigt. Deshalb bleibt der Senat bei seiner Corona-Strategie und ergänzt die Hamburger Verordnung dort, wo es aufgrund des Bundesgesetzes erforderlich ist.

Was gilt denn jetzt? Informationen zu den Regeln

aktuelle Verordnung und Maßnahmen ab 23. April bis 21. Mai – nicht amtliche Lesefassung: Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (ab 23. April 2021)

Erlaubt: Blumenhandel und gärtnerischer Facheinzelhandel (Gärtnereien, Gartenmärkte und Gartencenter). Die Vorgaben nach § 13 sind einzuhalten.

Zulässig ist außerdem die Auslieferung von Gütern auf Bestellung sowie deren Abverkauf im Fernabsatz zur Abholung unter Wahrung des Abstandsgebots nach Maßgabe des § 3 Absatz 2; hierbei ist die Abholung bei kontaktloser Übergabe nur außerhalb der Geschäftsräume zulässig; die bargeldlose Bezahlung bei Abholung ist zulässig. Bei der Abholung gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach § 8. Die Abholung nach Satz 1 ist in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags untersagt.

Links zu offiziellen Behörden

Coronavirus – hamburg.de

FAQ Coronavirus für den Einzelhandel mit neuer Verordnung ab 01.12.2020

Infos zur Lage der Schulen / Berufsschulen in Hamburg

Archiv

Hamburg setzt Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 03.03.2021 vollständig um (Stand 04.03.2021): Erste Öffnungsschritte nach Lockdown in der Corona-Pandemie

Auch der Lockdown in Hamburg soll bis 7. März dauern, es gilt eine verschärfte Maskenpflicht

Update: 15.02.2021

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