HBE – Handelsverband Bayern: Bei Inzidenz über 200 können Behörden Corona-Tests von Mitarbeitern anordnen

23.04.2021 Bayern

Nach Angaben des Handelsverbands Bayern kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 200 liegt, Testungen von Beschäftigten bestimmter Betriebe anordnen.

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Ob und inwiefern das auch für andere Bundesländer zutrifft, ist aktuell (noch) nicht bekannt.

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