Wie ekaflor empfiehlt auch der VDG aufgrund der sich ständig wechselnden Lage in den Bundesländern: Bitte achten selbstständig auf die Sonderverfügungen der Länder, in Ihrem Landkreis, Ihrer Stadt und Ihrer Gemeinde.
Hilfesuchende können sich beim VDG melden! E: info@garten-center.de
Diee Fragen zu den Weihnachtsmärkten in Corona-Zeiten sind nicht eindeutig zu beantworten. Die Bundesländer sind sehr unterschiedlich unterwegs. Die grünen Verbände tauschen sich regelmäßig aus. Die Einschätzung von Peter Botz ist aktuell (Stand 03.09.2020) wie folgt.
Auf die Wortwahl achten! Alles, was nach Event aussieht, könnte verboten oder eingeschränkt werden. Daher sind die verwendeten Worte sehr sorgfältig abzuwägen. Worte wie Weihnachtsmarkt, Adventsausstellung und Lichterabend sollten Sie vermeiden.
Kein Alkohol-Ausschank Alkohol-Ausschank sollte in diesem Jahr auf jeden Fall vermieden werden. Es ist vor allem ein Teil Ihrer Kunden, der dies sehr kritisch sehen wird. Es gibt schöne Alternativen wie alkoholfreien Punsch, Kräutertee, Kakao und Smoothies, die gerne angenommen werden.
Gute Umsätze ohne Massenandrang Stammkunden differenziert anschreiben und kommunizieren, dass für den Tag X in Ruhe ein kleiner Kundenkreis den Weihnachtseinkauf bei verlängerter Öffnungszeit vornehmen kann. Immer signalisieren, dass Sicherheit an 1. Stelle steht.
Die Weihnachtssaison verlängern Die Vorweihnachtszeit im Gartencenter kann über einen langen Zeitraum so schön sein, dass die Kunden davon schwärmen und weitere Besucher animieren zu kommen. Lichterabend kann jeden Abend ein bisschen sein. Feuerschalen auf dem Parkplatz können täglich in der Dämmerung für Aufmerksamkeit sorgen. Gemütliche Ecken mit Lichtern können Sie im Gartencenter langfristig einrichten. Waffelduft kann täglich in der Luft liegen.
Zahl der Besucher kann kritisch werden Die Gartencenter haben Glück, dass die Verkaufsstätten sehr großzügig bemessen sind. Rechnen Sie damit, dass die erlaubte Zahl der Kunden auf der Verkaufsfläche separiert für den Weihnachtsmarktbereich kontrolliert wird. Unsere Argumente der guten Belüftung greifen im Gartencenter bei Kälte nicht so gut wie im Frühling. Die Kunden verteilen sich nicht auf die ganze Fläche, daher ist zu überlegen, wie die Einhaltung der Kundenzahl auch nur für den Teilbereich des Weihnachtsverkaufsfläche organisiert werden kann. Haben Sie die Möglichkeit, die Weihnachtsartikel zusätzlich auf andere Bereiche zu verteilen? Können Sie den normalen Weihnachtsmarkt durch Zugangsbeschränkung kontrollieren und bei einem zu großen Andrang auf einen weiteren Weihnachtsmarkt im überdachten Freiland hinweisen? Dort haben Ihre Kunden mehr Vertrauen, Aerosolfrei und damit ohne Ansteckungsgefahr einzukaufen.
Sprechen Sie vorab mit den Behörden Neben den Bundes- und Landes-Entscheidungen, haben wir vor allem die umsetzenden Behörden vor Ort. Sehr viele Gartencenter hatten mehrfach Besuch von ihrer Ordnungsbehörde. Nicht selten verursacht durch ängstliche Kunden! Es gibt bei allen Einschränkungen immer viel Spielraum, die Vorgaben unterschiedlich zu interpretieren. Sprechen Sie vorab mit der Behörde. Erklären Sie, was Sie tun und vermitteln Sie auf diese Weise den kontrollierenden Menschen, dass Sie gewillt sind, alles für die Sicherheit Ihrer Kunden zu tun. Peter Botz wünscht auf diese Weise beste Umsätze auch in der Vorweihnachtszeit.
Ihr Team vom VDG!
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T: +49 (0) 2225 / 703 21 21
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Veröffentlichung (komplett oder auszugsweise) mit freundlicher Genehmigung des VDG, Peter Botz. Vielen Dank!