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NRW setzt Corona-Auflagen für Handel wieder in Kraft
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die vorübergehend aufgehobenen Corona-Beschränkungen im Einzelhandel mit einer Überarbeitung der Corona-Verordnung wieder in Kraft gesetzt. Für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte bedeutet die Neuregelung schärfere Auflagen, teilte das NRW-Gesundheitsministerium mit.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte viele Corona-Beschränkungen im Einzelhandel außer Kraft gesetzt. Diese verstießen “in ihrer derzeitigen Ausgestaltung gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz”, entschieden die Richter nach einer Klage eines Media-Marktes. Damit galt zwischendurch im gesamten Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen keine Kundenbegrenzung pro Quadratmeter mehr, auch Terminbuchungen waren nicht mehr zwingend.
https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-coronavirus-montag-185.html
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