Reisebestimmungen – Was gilt denn jetzt eigentlich?

Änderungen sind wie immer vorbehalten – bitte informieren Sie sich immer auch auf den offiziellen Seiten!

Ständig neue Regelungen und regionale Unterschiede erschweren es uns, immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Wo finden wir am besten neueste Informationen?

Da wir Gärtner und Floristen berufsbedingt auch das ein oder andere Mal Bundes- oder Landesgrenzen überqueren, sei es zum Einkaufen in den Niederlanden, zum Ausliefern oder um Baustellen und Projekte zu betreuen, standen wir in den letzten Wochen häufiger vor der Frage – Was gilt denn nun?

Grundsätzlich sind alle dazu angehalten, berufliche und private Reisen zu vermeiden. Wenn es innerhalb von Deutschland nicht zu vermeiden ist, sind die Landesbestimmungen zu beachten, heißt es auf der Regierungsseite. Bei nicht zu vermeidenden Auslandsreisen müssten Sie sich bei den meisten Ländern auf eine Quarantäne von 10 Tagen einstellen.

Internationale und nationale Bestimmungen

Beim Verfassen dieses Blogs sehen wir uns auch täglich mit neuen Regelungen konfrontiert. Informieren Sie sich daher auch am besten täglich auf den Seiten des Bundeslandes, in dem Sie leben (Bisherige Blogeinträge und nützliche Links finden Sie in unserer Länderübersicht. Auf der Seite der Bundesregierung finden Sie ebenfalls eine Übersicht der Bundesländer). Zusätzlich informieren Sie sich auf den Seiten des Ziellandes, in das Sie reisen möchten. Hierzu eignet sich die Seite des Auswärtigen Amts als erste Anlaufstelle. Gut gebündelte allgemeine Reiseinformationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Risikogebiete

Von offizieller Seite sind nach wie vor die Seiten des Rober-Koch-Institutes zu empfehlen, auf der internationale Risikogebiete ausgewiesen werden bzw. nationale Risikogebiete direkt über das Dashboard.

Der ADAC hat eine interessante Übersicht der Nachbarländer veranschaulicht und zusätzliche Regelungen aufgeführt. Hier steht z.B. auch, dass die Fahrt in die Niederlande zum Einkaufen nicht als triftiger Grund angesehen wird. Den Link finden Sie hier.

Quarantäne bei Reiserückkehr aus dem Ausland

Wenn also eine dienstliche Reise unabdingbar ist, sollte man sich auf der (Bundes-)Landesseite des Reisezieles und der eigenen (Bundes-)Landesseite über geltende Bestimmungen informieren. Auch ob der Reisegrund für Auslandsreisen ein “triftiger” ist, um die 10-tägige Quarantäne zu vermeiden, legen die einzelnen Länder fest. Das Robert-Koch-Institut hat eine Suchfunktion eingerichtet, um Ihr zuständiges Gesundheitsamt zu finden: PLZ-Tool-RKI. Außerdem müssen Auslandsreisen über dieses Onlineformular angemeldet werden.

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