Pressemeldung des ZVG: Gartenbauproduzenten können verderbliche Ware anrechnen lassen

ZVG begrüßt Ergänzung der Überbrückungshilfe III

02.03.2021

(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt außerordentlich die gestern veröffentliche Ergänzung zur Überbrückungshilfe III, wonach Hersteller von verderblicher Ware für den Garten- und Gemüsebau sowie Zierpflanzenerzeuger die Sonderregelung für Einzelhändler in Anspruch nehmen können.

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