Pressemeldung des BMWI: Unbürokratische Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung bei Preisangaben durch pauschale Rabatte möglich

Wichtiger Bestandteil des am 3. Juni 2020 beschlossenen umfangreichen Konjunkturpakets ist die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 beziehungsweise von 7 auf 5 Prozentpunkte für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das Ziel, dass die Senkung durch den Handel möglichst kostengünstig und unbürokratisch an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden kann.
Maßstab hierfür ist die Preisangabenverordnung (PAngV), für die das BMWi innerhalb der Bundesregierung federführend ist. Danach können die Händler und Anbieter von Dienstleistungen für die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer von der bestehenden Ausnahmemöglichkeit des § 9 Absatz 2 PAngV Gebrauch machen und pauschale Rabatte an der Kasse gewähren, ohne die Preisauszeichnung zum Beispiel sämtlicher Regale in der Nacht zum 1. Juli 2020 ändern zu müssen.

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