Bundesregierung und Länderlink

Update 11.05.2020

Maßnahmen der Bundesregierung – 22 Seiten, Stand 07.05.2020

Update 20.04.2020

SARS CoV 2 Arbeitsschutzstandards – PDF vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Für Details ACHTEN SIE BITTE auf die für Ihr Land getroffenen Regelungen.

Wie vom Bund mitgeteilt wurde, hat man sich darauf geeinigt, dass ab Montag, 20.04.2020, unter strengen Hygiene- und Sicherheitsauflagen u. a. Geschäfte bis 800 m² wieder öffnen dürfen.

ACHTUNG: Einige Länder, wie z. B. Bayern, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern weichen in Details bei Öffnungszeiten u. a. von den allg. Regelungen ab. In Bayern beispielsweise dürfen Geschäfte bis 800 m² (das gilt auch für Blumengeschäfte) erst ab 27. April wieder öffnen (Stand 16.04.2020)

Beachten Sie bitte außerdem – sofern Sie ein Café betreiben – dass die Gastronomie weiterhin nicht öffnen darf.

WICHTIG bei Öffnung: Abstandsregelungen, Hygienemaßnahmen und Kontaktbeschränkungen bleiben weiter gültig.

Außerdem sollen lange Warteschlangen im Freien vermieden werden. 

Sie finden alle wichtigen Links hier und dauerhaft als Extra Button auf der Startseite für die Bundesländer. Wir werden anach und nach die wichtigsten Neuerungen dort noch einmal in einem Update hervorheben.

Für alle Geschäfte, die ab Montag, 20.04.2020 wieder öffnen noch ein Hinweis: Eine Umfrage in Österreich hat u. a. ergeben, dass gerade Blumen und Pflanzen sowie Gartenartikel jetzt im Einkaufsfokus der Kunden stehen! 42 % der in Österreich Befragten gaben dies an. Ein Schritt in eine positive Richtung!

Bis 31. August 2020 sind Volksfeste und Großveranstaltungen nach aktuellem Beschluss nicht möglich. Kitas sind weiter geschlossen, ohne Angabe eines Öffnungsdatums. Ab 4. Mai (Bayern ab 11. Mai) beginnen die Schulen schrittweise wieder.

Am 30.04.2020 werden die aktuellen Entscheidungen erneut überprüft

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