Erste Details und Lösungen zu den neuen Regelungen in Bayern ab 12.4.2021

wie bereits berichtet, entfällt die Sonderstellung von Blumengeschäften und Gärtnereien in Bayern leider wieder: Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen werden künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Für diese sonstigen Geschäfte des Einzelhandels gilt lt. Angaben des LGAD in seinem Newsletter vom 08.04.2021 Folgendes:

  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 wird der Einzelhandel – wie bisher – unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte (v.a. Mindestabstand, Maskenpflicht, ein Kunde je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) geöffnet.
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 50 und 100 sind nur Terminshopping-Angebote („Click & Meet“ mit vorheriger Terminvereinbarung) mit einem Kunden pro 40m² Verkaufsfläche zusätzlich zu den geltenden Voraussetzungen zulässig.
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 100 und 200 sind Terminshopping-Angebote („Click & Meet“) zulässig. !Dabei gilt zusätzlich die Vorlage eines aktuellen negativen Tests (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest)!
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 200 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bleibt – wie bisher – die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften („Click and Collect“) auch ohne Test zulässig.

Da es gewöhnlich ein paar Tage dauert, bis die Bestimmungen eines Bundeslandes in eine konkrete Verordnung mit Details umgesetzt wird, kann aktuell noch nicht valid gesagt werden, ob z. B. Mischbetriebe mit Gemüseverkauf weiterhin wie der Lebensmitteleinzelhandel geöffnet bleiben dürfen. Eine Anpassung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) stellen wir zeitnah zur Verfügung – oder sie klicken selbst auf die Seite des Landes Bayern, die Länder sind hier verlinkt.

Mit einer Verschiebung weiterer Öffnungsmaßnahmen in Bayern ist frühestens ab 26. April 2021 zu rechnen.

Nichtsdestotrotz wird sich der eine oder andere Betrieb je nach Inzidenzwert darauf einstellen müssen, Click & Meet anzubieten, d. h. dass Kunden nur nach vorheriger Terminvereinbarung ihren Einkauf im Betrieb tätigen dürfen.

Hier im Blog finden Sie auch Infos unseres Partnerlieferanten Green Solutions – er bietet ebenfalls ein Terminvereinbarungsmodul an. Ein Beispiel ist hier verlinkt. Bei Interesse wenden Sie sich an unsere Frau Koch vom Einkauf (E: b.koch@ekaflor.de oder T: +49 (0) 911 / 98 116 67)

Nähere Infos zu Anbietern von Termin-Modulen, die z. B. in die Website eingebunden werden können, oder anderen Möglichkeiten der Kontaktnachverfolgung, z. B. per App, werden wir Ihnen im Lauf der kommenden Woche hier und auf unseren üblichen Kommunikationskanälen zur Verfügung stellen. So nutzt beispielsweise Ihr Mitgliedskollege Schöner in Zirndorf diesen Anbieter: one click & MEET (oneclickandmeet.de) der Blackwing GmbH aus Polling. Die Kosten belaufen sich lt. Informationen des BGV bei one click & MEET einmalig auf 69,95 € zzgl. Mwst. je angelegte Filiale für das gesamte Jahr 2021. Sowie 0,15 Cent je gebuchtem Termin. Der Händler registriert sein Unternehmen und erhält einen Link, den er z.B. auf Social Media, in Newslettern, im Storefinder und Schaufenster veröffentlichen kann. Die Einrichtung soll nicht mehr als 2 Minuten dauern. Der Händler erhält die Terminbestätigungen per E-Mail (Der BGV empfiehlt dafür eine gesonderte Mail-Adresse). Die Termine können online eingesehen und ggf. exportiert werden.

Pressemeldung zur LUCA-App (Bayern will dafür die Lizenz erwerben)

Weiterhin werden wir – zunächst für Bayern – wieder Marketing-Vorlagen für die neue Regelung anbieten, sie finden diese auf Facebook in der internen Mitgliedergruppe oder im neuen Partnerweb! Sollte sich die Regelung ausweiten, können die Vorlagen auch für andere Bundesländer modifiziert werden.

Wir hoffen sehr, dass die anderen Bundesländer dem bayerischen Beispiel nicht folgen werden! Aber rechnen Sie damit, dann sind Sie vorbereitet und können schnell reagieren!

Ihr ekaflor-Team

  

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