Durch ausfallende Messen werden natürlich Wege gesucht, um den Einkauf im Frühjahr zu bewerkstelligen. Da einige Lieferanten in den Niederlanden angesiedelt sind, stellt sich die Frage: “Was müssen wir bei Ein- und Ausreise beachten?” Wie bei den Coronaschutzverordnungen gibt es leider auch bei den Quarantänebestimmungen unterschiedliche Auslegungen der Bundesländer. Informieren Sie sich bitte immer auf den offiziellen Seiten der Regierungen und Behörden aller Länder, die an der Reise beteiligt sind.
*Aufgrund der schnelllebigen Veränderungen können wir trotz größter Sorgfalt in der Erstellung für die Angaben keine Gewährleistung übernehmen.
Einreise NL
Laut Regierungsseiten der Niederlande, müssen sich Reisende aus D und A 10 Tage in Quarantäne begeben. Selbst bei geschäftlichen Reisen wird vorausgesetzt, dass eine Präsenz unabdingbar ist und nicht durch digitale Lösungen ersetzt werden. Weiterführende Informationen zu den Ausnahmeregelungen finden Sie hier.
Einreise BRD
Laut Auswärtigem Amt, müssen Einreisende aus den Niederlanden sich 10 Tage in Quarantäne begeben. Seit dem 8. November 2020 müssen sich Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Übersichtliche Informationen finden Sie hier.
Verbindlich sind auch hier jeweils die Verordnungen der Bundesländer. In NRW z. B. kippte ein Gericht die Quarantänepflicht. Informieren Sie sich unbedingt bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt über die aktuellsten Einreisebestimmungen.
Einreise AT
Laut österreichischem Gesundheitsministerium sind die Niederlande nicht in der Ausnahmeliste enthalten, die ab 19.12. gilt, also müssten sich Einreisende 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Eine Reiseregistrierung wird als Service angeboten, ist aber nicht obligatorisch. Weitere Informationen finden Sie hier.
Auch das Bundesministerium für Gesundheit empfiehlt sicherheitshalber:
Fragen zu Quarantänevorschriften bei der Rückkehr aus oder dem Transit durch ein Risikogebiet richten Sie bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt. Außerdem wurde vom Bundesministerium für Gesundheit ein Bürgertelefon von Montag bis Donnerstag von 8 – 18 Uhr bzw. Freitag von 8 -12 Uhr unter der Rufnummer 030 346 465 100 eingerichtet.