BfA Umfassende Informationen zum Kurzarbeitergeld

Update 22.12.2020

Auf der hier verlinkten Seite der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich über Kurzarbeitergeld informieren und erfahren, wie Sie Kurzarbeit anzeigen oder beantragen. Auf dieser Seite erhalten Sie alle Infos, wenn Sie sich über Kurzarbeitergeld (KUG) informieren möchten, Kurzarbeit anzeigen oder beantragen wollen. Die hier eingestellten Informationen gelten sowohl, wenn Ihnen Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus oder auch andere konjunkturelle Ursachen entstehen. Diese Seite lotst Sie durch alle Fragen und wird regelmäßig aktualisiert und ergänzt. Bitte beachten Sie besonders die Hinweise zur Anzeige von Kurzarbeit.

Website für Informationen

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

die nachstehenden Angaben sind der Pressemeldung der BfA RD Bayern entnommen, die wir vom LGAD Bayern erhalten haben. Auch wenn wir davon ausgehen, dass die Regelung für andere Bundesländer ähnlich ist, bitten wir Sie, bei Bedarf die Seiten der BfA für Ihr Bundesland aufzurufen bzw. die FAQs oben für Gesamtdeutschand zu Rate zu ziehen:

Presseinfo 47 der BfA RD Bayern vom 16.12. 2020 Kurzarbeitergeld: Bei einer Unterbrechung von mindestens drei Monaten müssen Unternehmen Kurzarbeit neu anzeigen

  • Für vom Lockdown betroffene Betriebe ist wichtig zu prüfen, wann diese zuletzt Kurzarbeitergeld abgerechnet und bewilligt bekommen haben.
  • Sollten mindestens drei Monate vergangen sein, muss für Dezember eine erneute Anzeige gestellt werden.
  • Eine Anzeige muss in dem Kalendermonat eingehen, für den Kurzarbeitergeld beantragt wird.

Unternehmen, die für Dezember Kurzarbeitergeld abrechnen wollen, müssen die Anzeige somit spätestens am 31.12.2020 bei der Agentur für Arbeit einreichen.

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