Infos vom BGI zur Verschärfung der Einreiseverordnungen

25.01.2021

Der Verband des Deutschen Blumen- Groß- und Importhandels e.V. informiert in seinem Rundschreiben zur aktuelle Lage hinsichtlich Coronavirus Einreiseverordnungen:

Die am 13. Januar 2021 vom Bundeskabinett beschlossene neue Coronavirus-Einreiseverordnung (siehe Anlagen) ist mit Wirkung zum 14. Januar 2021 in Kraft getreten. Bislang waren Beschäftigte im Transportsektor im Rahmen des grenzüberschreitenden Güterverkehrs von Corona-Testpflichten ausgenommen. Dies gilt nach der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung nur noch dann, wenn die Beschäftigten bei Einreise nach Deutschland nicht aus einem sogenannten „Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebieten“ kommen. Andernfalls müssen sie bereits bei der Einreise ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen. Für Beschäftigte im Transportsektor aus Hochinzidenz-Gebieten besteht jedoch eine Ausnahme von der Testpflicht (nicht aber von der Anmeldepflicht), SOFERN sie sich vor der Einreise nach Deutschland weniger als 72 Stunden und bei Einhaltung angemessener Schutz und Hygienekonzepte im Hochinzidenz-Gebiet aufgehalten haben. Bei einem kürzeren Aufenthalt als 72 Stunden besteht zumindest bei Hochinzidenz-Gebieten somit KEINE Testpflicht für Beschäftigte im Transportsektor. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht für Virusvarianten-Gebiete.

Bitte beachten Sie bei Ihren Planungen insbesondere auf die Entwicklungen für die Niederlande! Aktuelle Informationen über die Einstufungen finden Sie auf der Seite des RKI.

RKI – Infektionskrankheiten A-Z – Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI

Digitale Einreiseanmeldung

Die Bundesregierung stuft die Tschechische Republik ab 22. Januar 2021 als Hochinzidenzgebiet ein. Die Bestimmungen zum Vorweis eines Tests bei Einreise und Aufenthalt von mehr als 72 Stunden gemäß Corona-Einreiseverordnung gelten somit ab sofort. An der Grenze selbst sind keine Testmöglichkeiten vorhanden, sodass die Testung bereits vorher erfolgt sein muss.

Verband des deutschen Blumen- Groß- und Importhandels e.V. (BGI), Carl-Kühne-Straße 2, 47638 Straelen-Herongen, Tel.: +49-171-9980154

Informationen: Gerne können Sie Fragen dazu an uns senden (über die Kommentarfunktion) oder wenden Sie sich direkt an Frank Zeiler vom BGI!

E: frank.zeiler@bgi-ev.de oder Internet: www.bgi-ev.de

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