IHK München: Click & Collect in Bayern angepasst an die allg. Regel – Verkaufspersonal muss auch bei Abholung keine FFP2 Maske tragen, es genügt ein normaler Mund-Nasenschutz:

Vorgaben für Click and Collect

Einzelhändler, die im Lockdown schließen müssen, dürfen ihre Waren von Montag, 11. Januar an per Click-and-Collect sowie Call-and-Collect vertreiben. Das heißt, sie dürfen Waren, die online oder telefonisch bestellt wurden, im Laden ausliefern.

Regeln:

  • Kunden und Begleitpersonen müssen FFP2-Masken tragen. Für Mitarbeiter genügt ein Mund-Nasen-Schutz.
  • Es muss ein Schutz- und Hygienekonzept vorliegen, das besondere Maßnahmen vorsieht.
  • Die Ansammlung von Kunden wird z.B. durch gestaffelte Zeitfenster vermieden.
  • Die Waren dürfen nur an einem besonderen Abholschalter oder ganz außerhalb des Warengeschäfts abgeholt werden.
  • Das Ladengeschäft als solches darf nicht für Kunden geöffnet werden, die ihre Waren abholen.

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