Vorgaben für Click and Collect
Einzelhändler, die im Lockdown schließen müssen, dürfen ihre Waren von Montag, 11. Januar an per Click-and-Collect sowie Call-and-Collect vertreiben. Das heißt, sie dürfen Waren, die online oder telefonisch bestellt wurden, im Laden ausliefern.
Regeln:
- Kunden und Begleitpersonen müssen FFP2-Masken tragen. Für Mitarbeiter genügt ein Mund-Nasen-Schutz.
- Es muss ein Schutz- und Hygienekonzept vorliegen, das besondere Maßnahmen vorsieht.
- Die Ansammlung von Kunden wird z.B. durch gestaffelte Zeitfenster vermieden.
- Die Waren dürfen nur an einem besonderen Abholschalter oder ganz außerhalb des Warengeschäfts abgeholt werden.
- Das Ladengeschäft als solches darf nicht für Kunden geöffnet werden, die ihre Waren abholen.