Gabot.de: Einzelhandel in NRW: 800 qm-Regelung gilt weiterhin

Information auf gabot.de vom 4.1.2021: Das Oberverwaltungsgericht hat es mit Eilbeschluss im Wesent­lichen abgelehnt, die in der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung vorge­schriebenen zusätzlichen Zugangsbeschränkungen für Betriebe des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm vorläufig außer Vollzug zu setzen.

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