Information auf gabot.de vom 4.1.2021: Das Oberverwaltungsgericht hat es mit Eilbeschluss im Wesentlichen abgelehnt, die in der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung vorgeschriebenen zusätzlichen Zugangsbeschränkungen für Betriebe des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm vorläufig außer Vollzug zu setzen.