Aufgrund des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes vom 19.6.2020 wurden die Umsatzsteuersätze – nach der befristeten Umsatzsteuersenkung während des 2. Halbjahres 2020 – ab dem 1.1.2021 wieder auf 19 % (Regelsteuersatz) und 7 % (ermäßigter Steuersatz) angehoben.
Sicher haben Sie alle nötigen Maßnahmen – Kassenumstellung, Preisauszeichnung etc. – bereits getroffen. Falls Sie das aufgrund des Lockdowns und/oder Ihres weihnachtlichen Betriebsurlaubs noch vor sich haben, finden Sie auf der nachfolgenden Seite des Zentralfverbandes des dt. Handwerks eine Zusammenstellung wichtiger Informationen zu den Auswirkungen der Steuersatzerhöhung in der betrieblichen Praxis.