Checkliste Überbrückungsgeld

10.07.2020

Am 08.07.2020 startete die Antragsplattform der Corona Überbrückungshilfe. Unternehmen können über ihre Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer Zuschüsse von bis zu 150 000 Euro für die Monate Juni bis August beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Umsatz im April und Mai im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist.

Die folgende Checkliste zeigt auf, ob Sie die Kriterien für die Überbrückungshilfe erfüllen – Mehr Infos zum Konjunkturpaket der Bundesregierung und dem Überbrückungsgeld finden Sie sowohl beim Bund als auch auf den jeweiligen Länderseiten, dort sind auch die zuständigen IHK verlinkt.

Checkliste des Bundeswirtschaftsministeriums für Überbrückungshilfe

Auch Informationen des Mittelstandsverbunds haben wir hier im Blog

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