Update 20.09.2021
Die “Bundes-Notbremse” wurde vom Bundestag beschlossen und passierte den Bundesrat. Am 22.04.2021 wurde das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt somit am 23.04.2021 in Kraft:
Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Wo findet man die gültigen Inzidenzen: Eine Übersicht über die für die „Bundes-Notbremse“ maßgeblichen Daten des Robert Koch-Instituts zu den Inzidenzen in den Kreisen oder kreisfreien Städten gibt es hier: www.rki.de/inzidenzen.
Bei einer 7-Tages-Inzidenz über 100 gilt:
• Private Kontakte: Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person
• Ausgangsbeschränkungen: 22 – 5 Uhr; bis 24 Uhr ist Sport alleine erlaubt
• Schulen: 2 Tests pro Woche bei Wechselunterricht; ab einer Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen – Homeschooling
• Einzelhandel des täglichen Bedarfs (Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.): Begrenzte Kundenzahl nach Geschäftsgröße, Hygienekonzept und Maske
• Übriger Einzelhandel: Bei einer Inzidenz bis 150 an drei aufeinanderfolgenden Tagen – Click & Meet mit negativen Test, Maske; über 150 – Geschäftsschließung
• Sport: Im Freien mit dem eigenen Haushalt oder max. 2 Personen; kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre
• Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen
• Körpernahe Dienstleistungen: Medizinische und ähnliche Dienstleistungen mit FFP2-Maske; Friseure und Fußpflege mit FFP2-Maske und Test
• Gastronomie bleibt geschlossen, Abholung und Lieferung sind aber weiterhin möglich
Weitere Informationen finden Sie hier: Infektionsschutzgesetz im Bundestag “Bundesweite Notbremse beschlossen” (21.04.2021)
Die in dem Bund-Länder-Beschluss getroffenen Regeln zur „Erweiterten Ruhezeit zu Ostern“ werden nicht umgesetzt.
Weitere Öffnungen: Nach den Friseuren (ab 1.3.2021) kann der nächste Öffnungsschritt durch die Länder bei einer stabilen Inzidenz von maximal 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner erfolgen. Dieser soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, darüber hinaus Museen und Galerien sowie die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe.
12.01.2021
FAQ auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft u. Energie/Ministeriums für Finanzen zur „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“. Sie sind als Hintergrundinformationen für antragsberechtigte Unternehmen und Soloselbständige beziehungsweise prüfende Dritte gedacht. Außerdem befinden sich dort Links zu Überbrückungshilfe II und II sowie Beihilferegelungen
Hilfe für von den erweiterten Schließungen betroffene Unternehmen
(verbesserte Überbrückungshilfe III)
Für die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Dazu wird die ausgeweitete und bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst und noc.hmals
verbessert – hier weiterlesen:
Informationen zum Überbrückungsgeld III
Neues auf www.bundesregierung.de
Informationsseite der Bundesregierung zum Coronavirus
Weitere offizielle Links:
Bundeswirtschaftsministerium mit weiteren Infos zum Überbrückungsgeld und anderen Informationen zur Unterstützung der Unternehmen in der Coronakrise
ARCHIV:
Bund-Länder-Beschluss (23.03.2021; Beschluss im Wortlaut als PDF verlinkt)
Update 04.03.2021
Bund und Länder verlängern Corona-Maßnahmen bis zum 28. März 2021. 5 Öffnungsschritte sollen eine Planungsperspektive geben. Ob diese Regelungen für ein Land oder für eine Region gelten, entscheiden die einzelnen Länder in den nächsten Tagen.
Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (03.03.2021; Beschluss als PDF verlinkt)
Öffnungsperspektive in fünf Schritten (04.03.2021)
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/corona-beschluss-1852766
Update 02.03.2021
Bund und Länder verlängern Corona-Maßnahmen bis zum 7. März – am 03.03.2021 findet das nächste Bund und Länder Treffen statt
Hier der noch bis 14.02.2021 gültige alte Beschluss
Aktueller Bund Länder Beschluss ab 11.01.2021
Übersichtlich dargestellt: Regeln und Einschränkungen ab 16. Dezember 2020
Den Beschluss der MPK vom 13.12.2020 finden Sie hier.