Betriebsferien? Das gilt es zu beachten

Die Bundesregierung bat in der Regierungserklärung vom 25. November 2020 Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen darum, zu prüfen, ob im Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 Betriebsferien in den eigenen Betriebsstätten möglich sind.

Sicherlich, die Grüne Branche wird die Verkaufstage bis Weihnachten ausnutzen wollen. Wer aber (danach) in Betracht zieht, dem eigenen Betrieb eine Pause zu gönnen, sollte einige Regelungen zum Thema “Betriebsferien” im Blick haben.

Die IHK München und Oberbayern fasst übersichtlich zusammen: “Betriebsurlaub an Weihnachten – Welche Regeln gelten?”

Sollten Sie sich kurzfristig – bei “Betriebsferien-Planungszeiträumen” wird meist von einer Vorlaufzeit von mindestens einem halben Jahr ausgegangen – für Betriebsferien entscheiden, achten Sie darauf, dass Ihre Mitarbeiter auch damit einverstanden sind. Sicherheitshalber sollten Sie das Einverständnis Ihres Teams schriftlich einholen.

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