STMELF beantwortete am 06.04.2020 die Anfrage eines besorgten bayerischen Gärtners zum Verkaufsverbot

Lesen Sie hier die Begründung und weitere Hinweise zum Verkaufsverbot für bayerische Gärtnereien:

Das verlinkte Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forstenwurde der ekaflor zur Information übermittelt. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir auf der 1. Seite den Adressaten, das Aktenzeichen und den Sachbearbeiter verdeckt.

Seite 1 – anonymisiert – Original liegt vor

Seiten 2 und 3

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