Onlineverkauf – was Sie zum Pflanzenpass beachten müssen

Brauche ich bei Onlineverkäufen einen Pflanzenpass?

eka – Berater Georg Steinhauer informiert:

Ein Pflanzenpass wird nicht benötigt für Click&Collect oder Click and Deliver. (Nur wenn die Ware verschickt wird).

Alle Bestellungen, egal ob per E-Mail, Facebook oder über einen Onlineshop, die abgeholt werden oder selbst geliefert werden, fallen nicht unter die Fernabgabeverordnung und benötigen deshalb keinen Pflanzenpass.

Dies gilt auch, wenn z. B. Dritte mit der Lieferung beauftragt werden z.B. Taxifahrer, Minicar oder ein örtlicher Lieferdienst.

Wer allerdings Pflanzen mit Paketdienst oder der Post verschickt, muss einen Pflanzenpass haben

Das Thema Pflanzenpass gilt bundesweit. Ansprechpartner sind die jeweiligen Pflanzenschutzämter. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre zuständige Behörde. Siehe S. 2 des hier verlinkten Antrags, er ist bundesweit gültig

Registrierungsantrag Pflanzenpass

Kontakt: eka – die Berater – Georg Steinhauer
E: g.steinhauer@eka-berater.de
T: +49 (0) 6033 / 74159
I: www.eka-berater.de


Schreibe einen Kommentar

vier × drei =