Mit dem NEWSLETTER des Verbands des Deutschen Blumen-
Groß- und Importhandels e.V. , den wir mit freundlicher Genehmigung auf dem ekaflor-Blog CORONA aktuell veröffentlichen dürfen, erhalten Sie eine aktualisierte Version des Informationsblattes des ZVG mit dem Stand zum 19. März 2020. Neu aufgenommen ist das Thema: Saison AK. Redaktionell bearbeitet ist das Thema: Infektionsschutzgesetz.
Außerdem finden Sie hier verlinkt das Schreiben des Bundesfinanzministeriums
zur Anwendung der steuerlichen Finanzierungshilfen.
Nach Angaben des BGI hat das Bundesministerium der Finanzen mit Datum vom 19. März 2020 ein Schreiben herausgegeben, mit dem durch das Corona-Virus Geschädigte mit steuerlichen Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegen gekommen wird. Das Schreiben regelt die von Bund und Ländern beschlossenen steuerlichen Finanzierungshilfen bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer – Steuerstundungen, Herabsetzung von Vorauszahlungen und den Verzicht auf Stundungszinsen.
Ebenfalls hier verlinkt finden Sie die
„Gleich lautenden Erlasse zur Gewerbesteuer“
Am 19. März 2020 hat das Bundesfinanzministerium über gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder informiert. Darin wird auf gewerbesteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-Virus – die Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlung – eingegangen und geregelt, dass für etwaige Stundungs- und Erlassanträge an die Gemeinden und nur dann an das zuständige Finanzamt zu richten sind, wenn die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer nicht den Gemeinden übertragen worden ist.
Anm. ekaflor: Bitte beachten Sie immer bei der Verlinkung von PDF-Dateien, dass diese aufgrund der sich permanent ändernden Lage zum Zeitpunkt des Abrufs evtl. bereits überholt sein könnten. Im Zweifel sehen Sie bitte immer bei den betreffenden Länderwebsites nach. Danke!
Gerne können Sie Fragen dazu an uns senden (über die Kommentarfunktion), oder wenden Sie sich direkt an Frank Zeiler vom BGI!
Web: www.bgi-ev.de