Für Einkaufsfahrten in die Niederlande – die aktuellen Regelungen

Ein- und Rückreise Niederlande ↔ Deutschland

Da die Einreisebedingungen in Abhängigkeit der Einstufung eines Landes als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet variieren, informieren Sie sich bitte beim Auswärtigen Amt oder RKI über die Lage in Ihrem Zielland.

Deutschland → Niederlande: Deutschland ist seit 10. Juni 2021 kein Hochrisikogebiet mehr
Erleichterungen bei der Einreise in die Niederlande: Nachweis eines negativen Testergebnisses sowie Selbstquarantäne sind nicht mehr notwendig (Informationen finden Sie beim Government of the Netherlands oder Auswärtigen Amt). Flugreisende müssen ein Gesundheitsformular ausfüllen.

Niederlande → Deutschland: Niederlande seit 30. Mai 2021 “einfaches” Risikogebiet
Bereits bevor Sie einreisen, müssen Sie eine digitale Einreiseanmeldung durchführen (Digitale Einreiseanmeldung). Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich grundsätzlich direkt nach Ankunft in häusliche Quarantäne begeben. Bei Voraufenthalt in einem einfachen Risikogebiet beträgt die Absonderungszeit 10 Tage. Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik übermittelt wird. Die Quarantäne endet mit dem Zeitpunkt der Übermittlung. Wird der Nachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich. Der Nachweis, dass Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind (Testnachweis), oder über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen, muss aber spätestens 48 Stunden nach Einreise über das Einreiseportal der Bundesrepublik übermitteln werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV).

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