Ergänzung vom 24.03.2020: auf der Website der weiter unten von Boris Groetsch KfW Förderbank
https://www.kfw.de/kfw.de.html
finden Sie die aktuell dort veröffentlichten
und selbstverständlich auch eine
Downloadseite für Merkblätter und Vorlagen
wie z. B. dieses Merkblatt Sonderprogramm 2020 zur Corona-Situation.
Boris Groetsch, kfm. Leiter bei ekaflor, hat hier wichtige Links und Infos auf einen Blick zusammengestellt:
- KURZARBEITERGELD (KUG)
- Voraussetzungen prüfen: Kurzarbeitergeld online beantragen und Informationen zur Höhe/Berechnung des Kurzarbeitergelds
- Ankündigung der Beantragung von Kurzarbeitergeld gegenüber den betroffenen Mitarbeitern; Einverständniserklärung der MA
- Beantragung über die zuständige Arbeitsagentur für Betriebssitz; Achtung: spätestens am letzten Tag des Monats, für den KUG beantragt wird
- Bewilligung des KUG
- Berechnung und Auszahlung durch Betrieb >> Tabelle zur Berechnung des KUG; online-Rechner KUG oder Berechnung durch Steuerberater
- Leistungsantrag bei Arbeitsagentur monatlich nachträglich >> Betrieb muss also KUG vorstrecken!
- nach Wegfall Kurzarbeit >> Abschlussprüfung durch Arbeitsagentur (Prüfung der Abrechnungen)
- LIQUIDITÄT / SOFORTHILFE (BAYERN)
- “Härtefallfond” für kleine Betriebe, insbesondere “Ein-Mann”-Betrieben Obergrenze für eine Beantragung ist eine MA-Zahl von 250
- 5-30 TEUR u.a. für Unternehmen aus der Handelsbranche
- per Schnellantrag kann eine Ausbezahlung bei der Staatsregierung beantragt werden
- ab 18.03.2020 steht das Formular für die angekündigte Soforthilfe (Unternehmen bis 250 Mitarbeiter) auf den Webseiten des Wirtschaftsministeriums, der Bezirksregierungen sowie der Landeshauptstadt München online.
Immer gut informiert auf www.hv-bayern.de
- LIQUIDITÄT KfW-Unternehmerkredit
- Ansprechpartner ist ihre Hausbank oder jede andere Geschäftsbank
- KfW-Programm 47 “Unternehmerkredit KMU-Fenster”
- Kredit zur Finanzierung von Betriebsmittel und Warenlager
- Konditionsverbesserung w/Corona: Haftungsfreistellung von 50% auf 80% erhöht für Kredite bis zu 200 Mio. EUR
- LIQUIDITÄTSHILFE LfA (BAYERN)
- Die LfA hilft Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise mit Krediten und Risikoübernahmen.
- Voraussetzung für die Unterstützung der Unternehmen ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell und die Bereitschaft der Hausbanken, die LfA-Förderangebote in die Gesamtfinanzierung einzubinden.
- Universalkredit, Bürgschaften, Akutkredit
- Ansprechpartner ist ihre Hausbank
- Akutkredit der LfA: https://lfa.de/website/de/foerderangebote/stabilisierung/foerderangebot/index.php
- STEUERSTUNDUNGEN (BAYERN)
- lesen Sie hier die Sonderinformation des Handelsverbands Bayern HBE
- für nähere Informationen bitte auf ihren Steuerberater zugehen
- GESPRÄCH MIT DEM VERMIETER:
Mietaussetzung/Mietstundung - RECHNUNGSEINSICHT ZR
- Belege bei ZR tagesaktuell einsehen >> individuelle Absprachen mit den Lieferanten über Verlängerungen des Zahlungsziels
- Zugang zum Belegportal >> keine Zugangsdaten: zrportal@beauty-alliance.de