Übersicht LIQUIDITÄTSHILFEN

Ergänzung vom 24.03.2020: auf der Website der weiter unten von Boris Groetsch KfW Förderbank

https://www.kfw.de/kfw.de.html

finden Sie die aktuell dort veröffentlichten

Sonderseiten für Coronahilfen

und selbstverständlich auch eine

Downloadseite für Merkblätter und Vorlagen

wie z. B. dieses Merkblatt Sonderprogramm 2020 zur Corona-Situation.

Boris Groetsch, kfm. Leiter bei ekaflor, hat hier wichtige Links und Infos auf einen Blick zusammengestellt:

  • KURZARBEITERGELD (KUG)
    • Voraussetzungen prüfen: Kurzarbeitergeld online beantragen und Informationen zur Höhe/Berechnung des Kurzarbeitergelds
    • Ankündigung der Beantragung von Kurzarbeitergeld gegenüber den betroffenen Mitarbeitern; Einverständniserklärung der MA
    • Beantragung über die zuständige Arbeitsagentur für Betriebssitz; Achtung: spätestens am letzten Tag des Monats, für den KUG beantragt wird
    • Bewilligung des KUG
    • Berechnung und Auszahlung durch Betrieb >> Tabelle zur Berechnung des KUG; online-Rechner KUG oder Berechnung durch Steuerberater
    • Leistungsantrag bei Arbeitsagentur monatlich nachträglich >> Betrieb muss also KUG vorstrecken!
    • nach Wegfall Kurzarbeit >> Abschlussprüfung durch Arbeitsagentur (Prüfung der Abrechnungen) 
  • LIQUIDITÄT / SOFORTHILFE (BAYERN)
    • “Härtefallfond” für kleine Betriebe, insbesondere “Ein-Mann”-Betrieben Obergrenze für eine Beantragung ist eine MA-Zahl von 250
    • 5-30 TEUR u.a. für Unternehmen aus der Handelsbranche
    • per Schnellantrag kann eine Ausbezahlung bei der Staatsregierung beantragt werden
    • ab 18.03.2020 steht das Formular für die angekündigte Soforthilfe (Unternehmen bis 250 Mitarbeiter) auf den Webseiten des Wirtschaftsministeriums, der Bezirksregierungen sowie der Landeshauptstadt München online.

      Immer gut informiert auf www.hv-bayern.de
  • LIQUIDITÄT KfW-Unternehmerkredit
    • Ansprechpartner ist ihre Hausbank oder jede andere Geschäftsbank
    • Kredit zur Finanzierung von Betriebsmittel und Warenlager
    • Konditionsverbesserung w/Corona: Haftungsfreistellung von 50% auf 80% erhöht für Kredite bis zu 200 Mio. EUR 
  • STEUERSTUNDUNGEN (BAYERN)
    • lesen Sie hier die Sonderinformation des Handelsverbands Bayern HBE
    • für nähere Informationen bitte auf ihren Steuerberater zugehen
  • GESPRÄCH MIT DEM VERMIETER:  
    Mietaussetzung/Mietstundung
  • RECHNUNGSEINSICHT ZR
    • Belege bei ZR tagesaktuell einsehen >> individuelle Absprachen mit den Lieferanten über Verlängerungen des Zahlungsziels


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