Das Land Bayern hat den Bußgeldkatalog erweitert!

Achten Sie auf Einhaltung der Maskenregelung: Nach Angaben des VDG in seinem Facebook-Corona-Account haben das bayerische Innenministerium und das Gesundheitsministerium den Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus erweitert.

Ladenbetreiber, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, drohen sogar 5.000 Euro Geldbuße.

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