Hier finden Sie offizielle Links zu Regelungen, Verhaltensmaßnahmen und Infos zu CoViD19 für das Bundesland Baden Württemberg:
Update 03.05.2021
Aktuelles
Mit Beschluss vom 1. Mai 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 3. Mai 2021 in Kraft. Link zu den Neuerungen hier: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/ Hier eine Version in einfach verständlichen Worten.
Erlaubt – auch mit einer Inzidenz von über 100, ohne Termin und ohne Datenaufnahme: Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau-, und Raiffeisenmärkte dürfen wieder ihr komplettes Sortiment anbieten. Hier gelten ebenfalls die Hygieneauflagen für den Einzelhandel. Und natürlich Lieferdienste einschließlich solcher des Online-Handel.
Wo findet man die gültigen Inzidenzen: Eine Übersicht über die für die „Bundes-Notbremse“ maßgeblichen Daten des Robert Koch-Instituts zu den Inzidenzen in den Kreisen oder kreisfreien Städten gibt es hier: www.rki.de/inzidenzen.
Aktuelle Infos zu Corona FAQ Corona-Verordnung
Links zu offiziellen Behörden, Kammern und Verbänden
Allgemeiner Stand Corona in Baden Württemberg
Landesportal Baden Württemberg
Info des Kultusministeriums in Baden-Württemberg zur Lage der Schulen / Berufsschulen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, BW
Ministerium für Soziales und Integration Baden Württemberg
Corona-Hotline für Unternehmer
IHK Industrie- und Handelskammer BW
Archiv
Neuerungen – Übersicht zum 22.03.2021 – mit PDF Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in BW ab 22. März
Aktuelle Corona-Verordnung des Landes BW mit Änderungen zum 08.03.2021
seit 11. Januar 2021 sind Abholdienste „Click & Collect“ wieder erlaubt. Der Handel trägt die Verantwortung dafür, die Abholung so zu organisieren, dass möglichst wenig Menschen vor den Läden aufeinandertreffen.
Pressestatement vom 13.12.2020
Am 04. Dezember 2020 ging der Erlass mit strengeren Regeln für Hotspots an die Kommunen. Bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern müssen Kommunen unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen, ein Veranstaltungsverbot und das Schließen von Friseurbetrieben anordnen.
Der Beratungsdienst Direktabsatz empfiehlt: “Wenden Sie die Richtgröße der Landesregierung, die unabhängig von den Netto-Wegeflächen aufgestellt ist (die bei Gärtnereien eher klein ist), mit Bedacht an. Wichtig ist, sich über dieses Thema Gedanken zu machen, so dass bei eventuellen Kontrollen dargelegt werden kann, welche Überlegungen zugrunde liegen und wie sie kontrolliert werden.”
Update 31.05.2020 – das Soforthilfe-Förderprogramm endete zum 31.05.2020