Ausgangsbeschränkungen: Muster Arbeitgeberbescheinigung vom BGI

“Bayern hat angefangen und andere Bundesländer werden folgen… die Ausgangsbeschränkungen nehmen ihren Lauf.”, so BGI Geschäftsführer Frank Zeiler, Geschäftsführer Verband des Deutschen Blumen Groß- und Importhandels e. V. in seinem Sondernewsletter vom 20.03.2020 – 17:04 Uhr

Darin informiert er über den Umgang mit Ausgangsbeschränkungen:

  • – Grundsätzlich sind die Bürger aufgefordert, ihre Wohnungen oder Grundstücke nicht mehr zu verlassen
  • -vDie Behörden haben für Ausnahmen einen gewissen Spielraum, die Verordnungen der Bundesländer können voneinander abweichen
  • – Erlaubt sind zumeist wichtige Erledigungen wie Einkaufen, Post- und Bankbesuche, Wege zum Arzt oder Apotheke oder die Fahrt zur Tankstelle
  • – Erlaubt sind auch die Betreuung Hilfsbedürftiger oder Verwandter wie auch der Besuch getrennt lebender Kinder, ebenso die Versorgung von Haustieren
  • – Privatgärten, Terrassen und Balkone dürfen genutzt werden
  • – Auch der Weg zur Arbeit ist erlaubt – allerdings mit Bescheinigung des Arbeitgebers!!

Damit Ihre Mitarbeiter bei einer Kontrolle belegen können, dass sie auf dem Weg zur Arbeit sind, rät der BGI, allen Mitarbeitern umgehend eine Arbeitsbescheinigung auf dem Briefbogen des Unternehmens (inkl. Firmenanschrift) auszustellen. So kann sichergestellt werden, das die Mitarbeiter das Dokument noch persönlich erhalten.

Folgender Text ist ein Vorschlag:

ARBEITGEBERBESCHEINIGUNG

Herr/Frau xy, geboren xyz
Musterstraße 123
99999 Musterstadt

ist in unserem Unternehmen „Musterfirma“ in 99999 Musterdorf beschäftigt.

Name des Unterzeichners
Funktion des Unterzeichners
Ort, Datum, Unterschrift

Website BGI: : www.bgi-ev.de


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