AELF AUGSBURG: strenge Vorschriften in Bayern bei Auslieferungen von Ware:

Da es im Zusammenhang mit Lieferungen immer wieder zu Unklarheiten kommt, folgende Informationen vom Gesundheitsministerium:

Das Gesundheitsministerium hat das Ausliefern von Pflanzenbestellungen bei Gärtnern, Floristen und Gartencentern unter bestimmten “Bedingungen” erlaubt. “Bedingungen” meint das strikte Einhalten des Abstandsgebotes zu anderen Menschen. Konkret bedeutet dies

keine persönliche Übergabe an den Kunden
– keine Auslieferung an der Gärtnerei, weil dies eine unnötigen Weg durch den Kunden bedeutet

– kein Bargeldgeschäft, Lieferung nur gegen Vorkasse oder Rechnung, um auch hier das Abstandgebot einhalten zu können

Nur wenn die Branche diese Regeln einhält, besteht die Hoffnung, dass diese bis zum Ende der Bewegungseinschränkungen erhalten bleibt. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Lieferungen von Einzelhändlern und Produzenten untersagt werden und nur noch professionelle Lieferdienste, wie Post, DHL, Hermes, UPS usw. ausliefern dürfen. Dann dürfte dieser Absatzweg für die meisten bayerischen Gartenbaubetriebe keine Option mehr darstellen.

Bitte halten Sie sich also strikt an diese Regeln!

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