ACHTUNG – wie wir heute am späten Nachmittag vom Mittelstandsverbund erfahren haben, MÜSSEN die Stundungen für März und April 2020 bis Donnerstag 26. März – also heute noch – bei Ihrer jeweils zuständigen Krankenkasse eingehen, hier die Info der IHK Nürnberg – die Sie auch bei der für Sie zuständigen Landes-IHK finden können:
Bis spätestens Donnerstag, den 26. März, müssen sich betroffene Unternehmen formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen. Es ist eine Stundung für die Monate März und April möglich.
Musterantrag als MS Word-Datei (13 KB)